-
Du hast noch keine Artikel in deinem Warenkorb.
GUNDEL - Gepäck im Flugzeug beschädigt?
Dein Koffer wurde auf dem Flug beschädigt? Diese Rechte stehen dir jetzt zu!
- Bis zu ca. 1.600 € Schadensersatz pro Person! -
Dein Koffer wurde auf dem Flug beschädigt? Diese Rechte stehen dir jetzt zu!
- Bis zu ca. 1.600 € Schadensersatz pro Person! -
Bitte beachten Sie, dass Schäden die während des Transports durch eine Airline entstehen, von der Airline ersetzt werden müssen und daher nicht von der GUNDEL Care Garantie abgedeckt sind.
Dein Koffer ist beschädigt?
Jeder kennt dieses erleichternde Gefühl, wenn man seinen Koffer auf dem Gepäckband bereits entdeckt hat. Doch dann das, dein Reisegepäck ist beschädigt. Leider ist das mittlerweile keine Seltenheit mehr, denn auch die Koffer haben eine weite Reise hinter sich und werden dafür mehrmals umgeladen. Dabei kann es passieren, dass Gepäckstücke vom Förderband fallen, vom Gepäckwagen auf den Asphalt knallen oder beim Einladen in das Flugzeug unsanft auf dem Boden landen.
Die Folgen nach dem Flug, wie beispielsweise abgesplitterte Ecken, abgebrochen Rollen, Dellen und Kratzer auf dem Aluminiumgehäuse deines GUNDEL Koffers oder funktionsunfähige soft-close Griffe oder ein verbogener Teleskopgriff , stechen bei Empfang sofort ins Auge.
Schadensersatz beanspruchen
Als Flugreisender hast du bei Gepäckbeschädigung Anspruch auf bis zu ca. 1.600 € Schadensersatz pro Person. Wir erklären dir, wie du deinen Schadensersatz einfordern kannst. Was du jetzt tun solltest:
- Melde den Schaden am Schalter der Airline, mit der du geflogen bist, und verlange anschließend eine Kopie der Schadensmeldung.
- Bewahre unbedingt deine Reisedokumente, sowie deine Bordkdarte, den Gepäckabschnitt und die Gepäckschleife auf, denn diese Dokumente dienen als Nachweis.
- Wenn der Schalter deiner Airline geschlossen hatte oder du den Gepäckschaden erst Zuhause bemerken solltest, dann melde den Schaden schriftlich innerhalb von sieben Tagen ab dem Flugdatum deiner Airline. Füge dem Dokument eine Kopie deiner Bordkarte, des Gepäckabschnitts und der Gepäckschleife bei, sowie ein Foto des entstandenen Schadens. Eine E-Mail-Vorlage oder einen Musterbrief für die Meldung an die Airline über dein beschädigtes Gepäckstück findest du ganz einfach im Internet.
- Bitte beachte, dass es eine Meldefrist von sieben Tage zu berücksichtigen gilt. Meldest du deinen Schaden später als sieben Tag ab Flugdatum, kannst du für dein beschädigtes Gepäckstück keinen Schadensersatz mehr fordern.
Schutzmaßnahmen für deinen Koffer
Sind Schutzfolien und Koffergurte sinnvoll?
Hast du dich auch schon mal gefragt, warum viele Reisende ihren Koffern mit mehreren Schichten durchsichtiger Folie einwickeln? Diese Methode nennt man auch "Wrapping" und bietet teuren Koffern sowie empfindlichem Material Schutz vor Schmutz, Kratzern und dem Zugriff von Unbefugten. Andere Reisende hingegen schützen ihr Gepäckstück mit einem Koffergurt oder einer Kofferhülle (aus Plastik oder Stoff), wie unsere GUNDEL Staubschutzhülle, die jedem Koffer beiliegt. Der Koffergurt bewahrt deinen Koffer zwar nicht vor Beschädigung, doch verhindert, dass dein Koffer beim ruppigen Verladen ungewollt aufplatzt. Noch dazu bietet ein Koffergurt mit TSA-Sicherheitsschloss auch noch Schutz vor Diebstahl (zumindest was den Inhalt deines Koffers angeht).
Unbeschadet ans Urlaubsziel
So überlebt dein Koffer die Reise ohne einen Schaden: Du möchtest auf Nummer sicher gehen, dass dein Gepäckstück unbeschadet ankommt? Dann solltest du dir schon beim Kofferpacken Gedanken machen und keine wertvollen oder zerbrechlichen Gegenstände in deinen Koffer packen. Sollte es dir nicht möglich sein, zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu transportieren, dann wickle diese Gegenstände zum Beispiel für zusätzlichen Schutz in deine Klamotten ein oder verwende eine Blechdose, die du mit Papier oder Watte ausstopfen kannst, um einen Schaden vorzubeugen.
Bitte beachte auch, dass die Fluggesellschaft für Schäden, die durch nicht sachgerechtes Verpacken entstanden sind, nicht haftet!
Rundum-Versicherung für dein Reisegepäck
Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Eine Reisegepäckversicherung ist durchaus sinnvoll, denn diese zahlt nicht nur bei Diebstahl, sondern auch, wenn dein Gepäckstück während des Fluges beschädigt wird oder sogar ganz verloren geht. Die Reisegepäckversicherung zahlt den Zeitwert des tatsächlich entstandenen Schadens am Gepäckstück und nimmt, wenn nötig, Rückgriff auf den Schuldner (in diesem Fall deine Fluggesellschaft).
Angenommen, du erhältst dein Gepäckstück verspätetet, beschädigt oder es geht verloren, hast du laut dem "Montrealer Übereinkommen" ein Recht auf Entschädigung. Die Entschädigungsgrenze der Fluggesellschaft liegt nach dem "Montrealer Übereinkommen" auf 1.288 Sonderziehungsrechte je Reisenden. Hierbei handelt es sich um eine virtuelle Währung, die am Tag des entstandenen Schadens in Euro umgerechnet wird. Bitte beachte, dass der allgemeine Haftungshöchstbetrag derzeit bei circa 1.600 € liegt. Sollte eine Zahlung über diesen Betrag hinausgehen, dann kannst du die Zahlung nur geltend machen, wenn du bereits vorab eine entsprechende Erklärung bei deiner Fluggesellschaft abgegeben und einen Zuschlag entrichtet hast.
FAQ - Die wichtigsten Fragen bei Gepäckbeschädigung auf einen Blick
Welche Rechte habe ich, wenn mein Gepäckstück beschädigt wurde?
Die Airline haftet für entstandene Schäden an deinem aufgegeben Gepäck. Allerdings solltest du den Schaden sofort innerhalb der sieben Tage Frist an die Airline melden. Anschließend erstattet dir die Airline die Reparaturkosten, schickt dir einen Ersatzkoffer oder ersetzt dir den Zeitwert deines Gepäckstücks.
In welchen Fällen zahlt die Fluggesellschaft nicht?
Die Airline haftet nicht, wenn der Verschluss deines Gepäckstücks bereits vor Reisenatritt defekt war, oder deine Gegenstände im Koffer nicht sachgerecht verpackt waren.
Wo und wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Den Schaden an deinem Gepäckstück meldest du direkt am Schalter der Airline, mit der du geflogen bist. Allerdings solltest du berücksichtigen, dass es eine Meldefrist von sieben Tagen ab Flugdatum gibt, die unbedingt eingehalten werden muss.
Ich habe keine Schadensmeldung an die Airline geschickt, kann ich nachträglich noch Schadensersatz fordern?
Die fristgerechte Meldung des Schadens innerhalb sieben Tagen ab Flugdatum ist gesetzlich vorgeschrieben. Meldest du deinen Schaden später als sieben Tage ab Flugdatum, kannst du für dein beschädigtes Gepäckstück keinen Schadensersatz mehr fordern.
Was muss ich tun, wenn mein Kofferinhalt teuer ist, als die Entschädigungsgrenze von ca. 1.600 € im "Montrealer Einkommen"?
Am Schalter deiner Airline gibst du an, wie teuer dein Kofferinhalt ist und zahlst dementsprechend den Betrag auf. Die Airline haftet somit bis zu dem angegeben Betrag für die entstandenen Schäden an deinem Reisegepäck.